Amtliche Freigaben für Nachwuchsspieler
Nachwuchsspieler (= Spieler, die jünger sind als der Stichtag 1.1.1992/ gültig für das Spieljahr 2010/11) können mittels befristeter oder unbefristeter Freigabe den Verein wechseln/beantragen (01.01. - 31.03.2011) eines jeden Jahres - und danach nur in Ausnahmefällen z.B. Domizilwechsel).
Möglichkeiten der unbefristeten
Freigabe:
• bei Einigung mit dem Stammverein
• Domizilwechsel (Vorlage aktueller Meldezettel)
• dauerndes Fehlen einer ausreichenden sportlichen
Betätigungsmöglichkeit
• "Schnupperjahr" - erfolgt die Erstanmeldung eines
Nachwuchsspielers vor Vollendung des 13. Lebensjahres, kann er
auf Antrag über den KMFA des zuständigen Landesverbandes einen
einmaligen Vereinswechsel innerhalb des ersten Jahres,
berechnet ab dem Datum der Erstanmeldung, vornehmen.
Möglichkeiten der
befristeten Freigabe:
• bei Einigung mit dem Stammverein
• sportliche Verbesserung (z.B. Möglichkeit in einer höheren
Leistungsklasse zu spielen)
• vorübergehendes Fehlen einer sportlichen
Betätigungsmöglichkeit
ACHTUNG: Es liegt im Ermessen des Kontrollausschusses des abgebenden Landesverbandes, eine Entschädigung in Anlehnung der Ausbildungsentschädigungen bei "Zwangsverpflichtungen/ohne Zustimmung des Stammvereines" festzusetzen.
UNTERLAGEN:
* ÖFB-Anmeldeschein (mit Bestätigung des abgebenden Vereines/
befristet bis 30.6. oder unbefristet).
Hinweis:
Befristete Freigaben für Nachwuchsspieler enden spätestens mit
30.6. des Jahres, in dem der Spieler seine
Nachwuchsspielberechtigung verliert
* bisherige Spielercard/ ohne neues Foto

