Die Auslieferung der neuen Hardware an die Vereine am 25.1. gestartet

Amtliche Freigaben für Nachwuchsspieler

Nachwuchsspieler (= Spieler, die jünger sind als der Stichtag 1.1.1992/ gültig für das Spieljahr 2010/11) können mittels befristeter oder unbefristeter Freigabe den Verein wechseln/beantragen (01.01. - 31.03.2011) eines jeden Jahres - und danach nur in Ausnahmefällen z.B. Domizilwechsel).

Möglichkeiten der unbefristeten Freigabe:
• bei Einigung mit dem Stammverein
• Domizilwechsel (Vorlage aktueller Meldezettel)
• dauerndes Fehlen einer ausreichenden sportlichen Betätigungsmöglichkeit
• "Schnupperjahr" - erfolgt die Erstanmeldung eines Nachwuchsspielers vor Vollendung des 13. Lebensjahres, kann er auf Antrag über den KMFA des zuständigen Landesverbandes einen einmaligen Vereinswechsel innerhalb des ersten Jahres, berechnet ab dem Datum der Erstanmeldung, vornehmen.

Möglichkeiten der befristeten Freigabe:
• bei Einigung mit dem Stammverein
• sportliche Verbesserung (z.B. Möglichkeit in einer höheren Leistungsklasse zu spielen)
• vorübergehendes Fehlen einer sportlichen Betätigungsmöglichkeit

ACHTUNG: Es liegt im Ermessen des Kontrollausschusses des abgebenden Landesverbandes, eine Entschädigung in Anlehnung der Ausbildungsentschädigungen bei "Zwangsverpflichtungen/ohne Zustimmung des Stammvereines" festzusetzen.

UNTERLAGEN:
* ÖFB-Anmeldeschein (mit Bestätigung des abgebenden Vereines/ befristet bis 30.6. oder unbefristet).
Hinweis: Befristete Freigaben für Nachwuchsspieler enden spätestens mit 30.6. des Jahres, in dem der Spieler seine Nachwuchsspielberechtigung verliert
* bisherige Spielercard/ ohne neues Foto

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