Neuanmeldungen und Übertritte
Neuanmeldung:
Für alle Spieler jederzeit möglich (diese Anmeldungen können
natürlich auch Online abgewickelt werden):
• ÖFB-Anmeldeschein - Punkt "A" mit Passfoto
oder
• Ausdruck der Anmeldung bei Fußball-Online
• Kopie der Geburtsurkunde
• Arztvermerk (für alle Spieler)
Freigabe gem. § 8 Reg.:
In der jeweiligen Übertrittszeit (5. - 15. Juli 2011):
• ÖFB-Anmeldeschein mit Freigabevermerk -
Punkt "B"
• neues Passfoto (falls noch kein Foto im
System)
• Spielerpass bzw. Spielercard
Befristete Freigabe gem. § 8 (5) Reg.:
In der jeweiligen Übertrittszeit (5. - 15. Juli 2011):
• ÖFB-Anmeldeschein mit Bestätigung der
befristeten Freigabe - Punkt "B" bis 30.6.2012
• neues Passfoto (falls noch kein Foto im
System)
• alter Spielerpass bzw. Spielercard
Vereinswechsel gem. § 9 Reg. ("Zwangserwerb"):
Bis spätestens 20. Juni 2011:
• ÖFB-Anmeldeschein Punkt "C"
• Passfoto sollte im System vorhanden
sein
• Kopie des Aufgabescheines und des
Verständigungsschreibens (in der Regel Durchschlag des
Anmeldescheines)
• Kopie Zahlungsnachweis
Amtliche Freigabe gemäß § 12 (4) Regulativ (Spieler,
die länger als eineinhalb bzw. ein Jahr an keinem Pflichtspiel
teilgenommen haben):
Für alle Spieler jederzeit möglich:
• ÖFB-Anmeldeschein - Punkt "F"
• neues Passfoto (falls noch kein Foto im
System)
• sowie bei Vorlage mit Bestätigung der
Angaben durch den Stammverein alter Spielerpass bzw.
Spielercard
Befristete oder unbefristete Freigabe für
Nachwuchsspieler gemäß § 12 (1) Regulativ (von 5.7. -
30.9.2011):
• ÖFB-Anmeldeschein mit Bestätigung der
Dauer der Befristung/ bis max. Beendigung seiner
Nachwuchsspielberechtigung - Punkt "E"
• neues Passfoto (falls noch kein Foto im
System)
• alter Spielerpass bzw. Spielercard
Nichtösterreicher bis zum 12. Lebensjahr, die noch
nicht gemeldet sind:
Jederzeit möglich:
• ÖFB-Anmeldeschein - Punkt "A"oder
• Ausdruck der Anmeldung bei Fußball-Online
• Kopie Geburtsurkunde
• Kopie Meldezettel
• Arztvermerk am Anmeldeschein
Nichtösterreicher ab dem vollendenden 12. Lebensjahr,
die noch nie gemeldet waren:
Jederzeit möglich:
• ÖFB-Anmeldeschein "Internationale
Anmeldung"
• neues Passfoto
• Arztvermerk am Anmeldeschein
• Kopie Geburtsurkunde oder Reisepass
oder
Bereits im Ausland gemeldete Nichtösterreicher (ab dem
12. Lebensjahr):
In der jeweiligen Übertrittszeit (5. - 15. Juli
2011):
• ÖFB-Anmeldeschein "Internationale
Anmeldung"
• neues Passfoto
• Freigabe (falls vorhanden)
• Kopie Dokument, aus dem Alter und Name
ersichtlich
• Arztvermerk am Anmeldeschein
Grundsätzlich ist zu beachten, dass Erstregistrierungen oder
Transfers von Spielern unter 18 Jahren nur erlaubt sind, sofern
der neue ausbildende Verein Vorkehrungen für die Fortführung
der sportlichen und schulischen Ausbildung trifft. Zum Nachweis
dafür ist für Jugendspieler die Bestätigung der Angaben am
neuen Formular "Internationale Anmeldung" erforderlich. Bei
Verwendung der alten Anmeldeunterlagen wäre das kostenlose
Zusatzformular Art. 19 beizulegen..
Die Unterlagen können bereits 1 Monat vor der jeweiligen
Übertrittszeit eingereicht werden.
Anmeldung abgemeldeter Spieler:
Nach 12 Monaten Stehzeit jederzeit möglich:
• ÖFB-Anmeldeschein - Punkt "D"/ Hinweis auf
Abmeldetermin
• neues Passfoto (falls noch kein Foto im
System
Zu beachten ist, dass bei allen Spielern, die erstmals in
Österreich bei einem Verein angemeldet werden, der Arztvermerk
am Anmeldeschein erforderlich ist (sowohl Nachwuchs- als auch
Erwachsenenspieler und bei Auslandsübertritten).
Weiters ist auch zusätzlich zur Unterschrift des Spielers auch
die Unterschrift des Erziehungsberechtigten für alle
Nachwuchsspieler (bis zur Erreichung des 18. Lebensjahres) am
Anmeldeschein erforderlich.
Bei jedem Vereinswechsel ist zu überprüfen, ob im
Fußball-Online bereits ein Passbild vorhanden ist - falls nicht
ist ein Passbild mitzuschicken!
Sollte bei Übertritten der Spielerpass nicht beigebracht
werden, so kann jenem Verein, bei dem der Spieler zuletzt
gemeldet war, ein Pönale vorgeschrieben werden.
Die Vereinwechsel gem. § 8 Reg. (befirstete oder unbefristete Freigaben im Erwachsenenbereich" können in der Übertrittszeit 5. - 15. Juli 2011 auch Online abgewickelt werden. Dazu ist es jedoch unbedingt notwendig, dass bei beiden Vereinen ein Transferbeauftragter angelegt ist. Eine vorherige Kontaktaufnahme zwischen den Vereinen ist daher zweckmäßig um nicht unnötig auf die Bestätigung einer Fregabeanfrage zu warten.
Das Abschicken des ausgedruckten Anmeldescheines im
Original bis spätestens 15. Juli 2011 (bzw. 30.09.2011/bei
Nachwuchsübertritten) an die Geschäftsstelle ist zwingend
erforderlich, da ansonsten kein gültiger Transfer zustande
kommen kann.
Anfragen an die NÖFV-Geschäftsstelle:
office@noefv.at
(von heimo zechmeister - noefv)

