Nachwuchsübertrittszeit (Jhg. 1.1.1993 und jünger) endet diesjährig am MO/ 02. April 2012 ...

Neuanmeldungen und Übertritte

Neuanmeldung:
Für alle Spieler jederzeit möglich (diese Anmeldungen können natürlich auch Online abgewickelt werden):
•    ÖFB-Anmeldeschein - Punkt "A" mit Passfoto oder
•    Ausdruck der Anmeldung bei Fußball-Online
•    Kopie der Geburtsurkunde
•    Arztvermerk (für alle Spieler)


Freigabe gem. § 8 Reg.:
In der jeweiligen Übertrittszeit (5. - 15. Juli 2011):
•    ÖFB-Anmeldeschein mit Freigabevermerk - Punkt "B"
•    neues Passfoto (falls noch kein Foto im System)
•    Spielerpass bzw. Spielercard

Befristete Freigabe gem. § 8 (5) Reg.:
In der jeweiligen Übertrittszeit (5. - 15. Juli 2011):
•    ÖFB-Anmeldeschein mit Bestätigung der befristeten Freigabe - Punkt "B" bis 30.6.2012
•    neues Passfoto (falls noch kein Foto im System)   
•    alter Spielerpass bzw. Spielercard

Vereinswechsel gem. § 9 Reg. ("Zwangserwerb"):

Bis spätestens 20. Juni 2011:
•    ÖFB-Anmeldeschein Punkt "C"
•    Passfoto sollte im System vorhanden sein   
•    Kopie des Aufgabescheines und des Verständigungsschreibens (in der Regel Durchschlag des Anmeldescheines)
•    Kopie Zahlungsnachweis

Amtliche Freigabe gemäß § 12 (4) Regulativ (Spieler, die länger als eineinhalb bzw. ein Jahr an keinem Pflichtspiel teilgenommen haben):
Für alle Spieler jederzeit möglich:

•    ÖFB-Anmeldeschein - Punkt "F"
•    neues Passfoto (falls noch kein Foto im System)
•    sowie bei Vorlage mit Bestätigung der Angaben durch den Stammverein alter Spielerpass bzw. Spielercard

Befristete oder unbefristete Freigabe für Nachwuchsspieler gemäß § 12 (1) Regulativ (von 5.7. - 30.9.2011):
•    ÖFB-Anmeldeschein mit Bestätigung der Dauer der Befristung/ bis max. Beendigung seiner Nachwuchsspielberechtigung - Punkt "E"
•    neues Passfoto (falls noch kein Foto im System)
•    alter Spielerpass bzw. Spielercard

Nichtösterreicher bis zum 12. Lebensjahr, die noch nicht gemeldet sind:
Jederzeit möglich:

•    ÖFB-Anmeldeschein - Punkt "A"oder
•    Ausdruck der Anmeldung bei Fußball-Online
•    Kopie Geburtsurkunde
•    Kopie Meldezettel
•    Arztvermerk am Anmeldeschein

Nichtösterreicher ab dem vollendenden 12. Lebensjahr, die noch nie gemeldet waren:
Jederzeit möglich:

•    ÖFB-Anmeldeschein "Internationale Anmeldung"
•    neues Passfoto
•    Arztvermerk am Anmeldeschein
•    Kopie Geburtsurkunde oder Reisepass
oder
Bereits im Ausland gemeldete Nichtösterreicher (ab dem 12. Lebensjahr):
In der jeweiligen Übertrittszeit (5. - 15. Juli 2011):

•    ÖFB-Anmeldeschein "Internationale Anmeldung"
•    neues Passfoto
•    Freigabe (falls vorhanden)
•    Kopie Dokument, aus dem Alter und Name ersichtlich
•    Arztvermerk am Anmeldeschein

Grundsätzlich ist zu beachten, dass Erstregistrierungen oder Transfers von Spielern unter 18 Jahren nur erlaubt sind, sofern der neue ausbildende Verein Vorkehrungen für die Fortführung der sportlichen und schulischen Ausbildung trifft. Zum Nachweis dafür ist für Jugendspieler die Bestätigung der Angaben am neuen Formular "Internationale Anmeldung" erforderlich. Bei Verwendung der alten Anmeldeunterlagen wäre das kostenlose Zusatzformular Art. 19 beizulegen..

Die Unterlagen können bereits 1 Monat vor der jeweiligen Übertrittszeit eingereicht werden.

Anmeldung abgemeldeter Spieler:
 Nach 12 Monaten Stehzeit jederzeit möglich:
•    ÖFB-Anmeldeschein - Punkt "D"/ Hinweis auf Abmeldetermin
•    neues Passfoto (falls noch kein Foto im System

Zu beachten ist, dass bei allen Spielern, die erstmals in Österreich bei einem Verein angemeldet werden, der Arztvermerk am Anmeldeschein erforderlich ist (sowohl Nachwuchs- als auch Erwachsenenspieler und bei Auslandsübertritten).

Weiters ist auch zusätzlich zur Unterschrift des Spielers auch die Unterschrift des Erziehungsberechtigten für alle Nachwuchsspieler (bis zur Erreichung des 18. Lebensjahres) am Anmeldeschein erforderlich.

Bei jedem Vereinswechsel ist zu überprüfen, ob im Fußball-Online bereits ein Passbild vorhanden ist - falls nicht ist ein Passbild mitzuschicken!

Sollte bei Übertritten der Spielerpass nicht beigebracht werden, so kann jenem Verein, bei dem der Spieler zuletzt gemeldet war, ein Pönale vorgeschrieben werden.

Die Vereinwechsel gem. § 8 Reg. (befirstete oder unbefristete Freigaben im Erwachsenenbereich" können in der Übertrittszeit 5. - 15. Juli 2011 auch Online abgewickelt werden. Dazu ist es jedoch unbedingt notwendig, dass bei beiden Vereinen ein Transferbeauftragter angelegt ist. Eine vorherige Kontaktaufnahme zwischen den Vereinen ist daher zweckmäßig um nicht unnötig auf die Bestätigung einer Fregabeanfrage zu warten.


Das Abschicken des ausgedruckten Anmeldescheines im Original bis spätestens 15. Juli 2011 (bzw. 30.09.2011/bei Nachwuchsübertritten) an die Geschäftsstelle ist zwingend erforderlich, da ansonsten kein gültiger Transfer zustande kommen kann.

Anfragen an die NÖFV-Geschäftsstelle:
office@noefv.at

(von heimo zechmeister - noefv)

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